Gutachtenerstellung

Wir bieten die Erstellung familienpsychologischer Gutachten.

Arbeitsschwerpunkte sind:

  • Sorge- und Umgangsrechtfragen
  • Fragen der Kindeswohlgefährdung
  • Fragen der Erziehungsfähigkeit
  • Aufenthaltsbestimmungsrechtsfragen
  • lösungsorientierte Begutachtung

Durch die Zusammenarbeit wird eine Begutachtung gewährleistet, welche sich durch folgende Aspekte auszeichnet:

  • zeiteffiziente Begutachtung auf der Grundlage der gerichtlichen Fragestellung
  • Fertigstellung der Gutachten in 3 Monaten nach Auftragsannahme
  • zügige Bearbeitung der Gutachten unter Kooperation der Betroffenen und Beteiligten
  • hohe Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Gutachten für alle prozessbeteiligten Personen durch einen klaren Aufbau und verständliche Formulierungen
  • klare und nachvollziehbare Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen sowie der Empfehlungen

Die familiengerichtlichen Gutachten, erfüllen die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (FamRZ 2015, Heft 23).

Begutachtungsprozess

Gutachten werden entsprechend der Fragestellungen der gerichtlichen Beauftragung erstellt.

Die Teilnahme der Beteiligten an der Begutachtung erfolgt freiwillig.

Informationen, die während der Begutachtung erhoben werden unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten.

Ort

Die Begutachtung erfolgt in der Regel im aktuellen Lebensumfeld der betreffenden Beteiligten, als Interview und oder Interaktionsbeobachtung.

4-Augen-Prinzip

Jedes Gutachten wird im 4-Augen-Prinzip erstellt. Intern erfolgt dies durche einen Qualitätssicherungsprozess, um präzise und nachvollziehbare Gutachten zu gewährleisten.

Qualitätsicherung

Der Qualitätssicherungsprozess ist orientiert an:

  • Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Qualitätsstandards für psychologische Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP)
  • Mindestanforderungen an die Qualität vonSachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, erarbeitet durch die Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V.